Viele Menschen mit starken psychischen Leiden entscheiden sich freiwillig für einen Klinikaufenthalt. Doch droht eine zwangsweise Einweisung in die Psychiatrie?

Das solltest du über eine Einweisung in die Psychiatrie wissen – egal ob freiwillig oder unfreiwillig.

Die Psychiatrie, also eine psychiatrische Klinik oder eine psychiatrische Station innerhalb einer Klinik, ist kein Ort, an dem man freiwillig sein möchte. Nach deutscher Rechtsprechung kann es jedoch Gründe für eine Zwangs-Einweisung in die Psychiatrie geben. Das ist ganz unabhängig davon, ob sich der oder die Betroffene freiwillig oder unfreiwillig in Behandlung begibt.

In diesem Artikel erfährst du,

  • wann ein Aufenthalt in der Psychiatrie sinnvoll ist,
  • welche Möglichkeiten es für eine Zwangsunterbringung gibt,
  • und wie es auf den psychiatrischen Stationen der Kliniken „zugeht“.
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Über mich

Hallo,

mein Name ist Andreas und ich bin 44 Jahre alt. Ich litt jahrelang unter einer Angststörung mit Panikattacken, Depressionen und Zwangsverhalten.

Falls Du mehr über mich erfahren möchtest und was mir persönlich am meisten geholfen hat, kannst Du das hier nachlesen.

Welches Gesetz regelt eine mögliche Zwangseinweisung in Kliniken?

Das sogenannte PsychKG, das Psychisch-Kranken-Gesetz, regelt in den jeweiligen Bundesländern von Deutschland, wie die Einweisung eines Patienten vonstatten geht.

Im Saarland und in Bayern heißen diese Gesetzte „Unterbringungsgesetz“ und in Hessen „Freiheitsentziehungsgesetz“.

Voraussetzungen für eine Einweisung

Die Gesetze sehen vor, dass Patienten in bestimmten Situationen zwangsweise eingewiesen werden dürfen:

  • akute Selbstgefährdung
  • akute Fremdgefährdung

In solchen Fällen können Angehörige oder auch Betreuer von sozialen Einrichtungen (z.B. im Rahmen einer Wohngemeinschaft) die Zwangseinweisung veranlassen. In vielen Fällen ist es jedoch auch die Polizei oder das Gericht, die bei entsprechendem (psychischen) Zustand einer Person für dessen erzwungene Einweisung in die Psychiatrie sorgen.

Typischerweise möchten Patienten, die zwangseingewiesen werden, nicht freiwillig in der Klinik bleiben. Die Ärzte haben dann das Recht, diese Person bis zu 48 Stunden zu behalten. Spätestens dann muss ein Richter über die Frage entscheiden, ob die Einweisung gerechtfertigt ist. Das letzte Wort liegt somit beim Richter. Aber natürlich wird er sich auch die Meinung der Ärzte anhören.

Der Patient muss bei positivem Beschluss des Richters für die Dauer des Gerichtsbeschlusses in der geschlossenen Abteilung der Psychiatrie bleiben.

Was genau bedeutet Eigengefährdung bzw. Fremdgefährdung?

Wenn das Leben oder die Gesundheit des betroffenen Patienten oder einer anderen Person auf dem Spiel steht, spricht man von Selbstgefährdung bzw. Fremdgefährdung. Doch die unterschiedlichen Gesetze der jeweiligen Bundesländer unterscheiden sich im Detail.

Bayern beispielsweise hat die strengsten Vorschriften. Hier sind Zwangseinweisungen bereits dann erlaubt, wenn eine erhebliche Gefährdung der öffentliche(n) Sicherheit bzw. der öffentlichen Ordnung vorliegt.

Selbstmordabsichten

Relativ klar ist der Fall, wenn der Betroffene beabsichtigt, einen Suizid zu begehen, also sich das Leben zu nehmen. Oder wenn der Selbstmordversuch bereits stattgefunden hatte. Dann können Bekannte, Freunde oder Familienangehörige – aber auch Fremde, die beispielsweise jemanden auf dem Dach beobachten, der sich herunterstürzen möchte – die Polizei rufen, die dann eine Einweisung in die Psychiatrie in die Wege leitet.

Depressionen

Häufig, aber nicht immer, stehen Depressionen hinter einem Selbstmordversucht. Doch manchmal ist es auch einfach eine Kurzschlussreaktion, z.B. wenn man vom Partner verlassen wurde oder wenn eine geliebte Person verstorben ist. Aber die genaue Ursache spielt für die Einweisung auch erst einmal gar keine so wichtige Rolle.

Denn bei der Einweisung geht es erst einmal darum, das Schlimmste zu verhindern, nämliche die Selbsttötung oder die Tötung bzw. Verletzung eines Fremden. Wenn also der Patient anderen Menschen damit gedroht hat, ihnen etwas anzutun, so ist das ein typischer Fall von Fremdgefährdung. Sehr oft wird dann die Polizei gerufen, die dann feststellt bzw. vermutet, dass mit demjenigen, der die Bedrohung darstellt, psychisch etwas nicht in Ordnung ist.

Freiwillig in die Klinik?

Bedenke jedoch, dass eine Zwangseinweisung die Ausnahme ist. In den meisten Fällen kommen die Betroffenen nämlich selbst zu der Krankheitseinsicht, dass es gerade einfach nicht weitergeht und dass ein stationärer Aufenthalt notwendig ist.

Wenn die Situation des Betroffenen sehr dringlich ist, dann besteht die Möglichkeit, sich sofort selbst einweisen zu lassen. Man hat dann im Gegensatz zu einem geplanten Klinikaufenthalt jedoch kein Wahl-Recht, in eine bestimmte Klinik zu gehen. Stattdessen gibt es abhängig vom Wohnort des Betroffenen eine Klinik, die in dessen Zuständigkeitsbereich fällt.

Oder doch zum Psychiater?

Ist es nicht ganz so dringend, dann geht der klassische Weg eigentlich über den Psychiater. Das ist der Facharzt für Psychiatrie, der eine Diagnose stellen und eine Therapie, z.B. Psychotherapie oder Psychopharmaka, verordnen kann. Es ist allerdings auch möglich, direkt einen Psychotherapeut aufzusuchen.

Leider sind die Wartezeiten sowohl beim Psychiater als auch beim Psychotherapeuten teilweise sehr lange. Deswegen lässt sich ein akut Kranker in der Regel dann doch in die Psychiatrie einweisen – entweder über den Hausarzt oder er geht direkt in die Notaufnahme eines Krankenhauses.

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Was passiert nach der Einweisung?

Falls die Einweisung auf Zwang erfolgte, dann hat der eingewiesene Patient das Recht, mit einem Arzt zu sprechen – und zwar spätestens 24 Stunden nach der Aufnahme. Dann gibt es folgende Möglichkeiten:

  1. Der Arzt und der Patient einigen sich, dass ein Aufenthalt Sinn macht und der Patient bleibt in der Klinik.
  2. Arzt und Patient sind sich einig, dass ein Aufenthalt in der Klinik nicht notwendig ist und der Patient verlässt die Klinik wieder.
  3. Der Arzt hält einen weiteren Aufenthalt für erforderlich, der Patient ist jedoch dagegen.

Im dritten Falle muss dann innerhalb weiterer 24 Stunden ein Richter hinzugezogen werden. Kommt der Richter zu dem Urteil, dass die Zwangseinweisung gerechtfertigt ist, muss der Patient in der Klinik bleiben. Ärzte haben dann das Recht, den Betroffenen einer Zwangsbehandlung zu unterziehen. Dies betrifft insbesondere auch die zwangsweise Verabreichung von Psychopharmaka, z.B. auch antipsychotischen Medikamenten im Falle einer Psychose, einer Schizophrenie oder einer anderen psychischen Erkrankung. Das Ziel sollte immer sein, den Patienten durch die Behandlung zu stabilisieren und deeskalierend zu wirken.

Welche Zwangsmaßnahmen sind möglich?

Die folgenden Maßnahmen sind möglich:

  1. Zwangsunterbringung: ist durch die Zwangseinweisung ja automatisch gegeben
  2. Zwangsmedikation
  3. Zwangsfixierung

Eine ganz wichtige Voraussetzung ist jedoch, dass zur Anwendung einer solchen Zwangs-Maßnahme das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewährleistet sein muss. Das bedeutet, es darf kein milderes Mittel geben, welches den gleichen Zweck erfüllt. In der Praxis ist diese Frage nach der Verhältnismäßigkeit nicht immer einfach zu beantworten.

Weitere Therapieangebote

Die Behandlung mit Psychopharmaka steht – leider – in der Psychiatrie an erster Stelle. Dennoch werden auch zusätzliche Therapien angeboten, hierzu gehören je nach Klinik:

  • Ergotherapie
  • Musiktherapie
  • Psychotherapie in Einzelsitzungen oder in Gruppenform

Verlängerung

Wenn die Verfügung über die Zwangseinweisung abgelaufen ist, kommt man nicht automatisch frei. Vielmehr entscheidet dann erneut ein Richter, wie es mit dem Patienten weitergeht.

  • Wird der Patient von einer geschlossenen Station auf eine offene Station verlegt?
  • Darf der Patient die Klinik gar ganz verlassen?
  • Ist eine anderweitige Unterbringung erforderlich?

Kritik

Die Gesetze zur Zwangsunterbringung sind nicht ohne Kritik. Diese wird von bestimmten Initiativen, insbesondere von ehemaligen Patienten, geäußert. Kritisiert wird vor allem, dass die Gesetze zu viel Spielraum lassen, so dass die Gefahr eines Missbrauchs dieser Gesetze zu hoch ist.

Immerhin kann eine Zwangseinweisung eines Patienten für diesen selbst traumatisch sein und psychische Spuren hinterlassen. Auch Folgeschäden durch eine Zwangsmedikation werden befürchtet und kritisch gesehen. Nicht zuletzt sei es fraglich, wie gut ein Therapieerfolg durch eine Zwangstherapie überhaupt sein kann.

Fazit

Es gibt unterschiedliche Gründe und Auslöser für eine Einweisung in eine Psychiatrie. Neben den allermeisten Patienten, die sich freiwillig für einen Aufenthalt in einer Klinik entscheiden, gibt es noch solche Patienten, die gegen ihren Willen aufgrund einer Zwangseinweisung in der Psychiatrie landen.

Laut Gesetz kann eine solche zwangsweise Einweisung vorgenommen werden, wenn eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt. Auch wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet erscheint, kann eine Person ohne ihre Zustimmung bzw. Einwilligung in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden.

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